die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Haltern am See beantragt die Ernennung eines/r städtischen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen.
Begründung:
Zum 01.01.2004 ist das Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) in Kraft getreten. Es verpflichtet die Kommunen, die
o Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung zu beseitigen
und zu verhindern
o die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am
Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und
o ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
Die Verwirklichung dieser Ziele setzt sich der/die städtische Beauftragte ein. Der/die städtische Beauftragte ist die/der zentrale Ansprechpartner/in in allen Angelegenheiten, die Menschen mit Behinderungen berühren. Anregungen und Kritik von Betroffenen sollen der/dem Beauftragten einen Überblick über die Schwierigkeiten, Erwartungen und Ansprüche der Menschen mit Behinderungen in Haltern am See geben und tragen letztlich dazu bei, die Lebensbedingungen zu verbessern. Die/der Beauftragte arbeitet ferner mit Vereinen, Selbsthilfegruppen und Verbänden behinderter Menschen sowie mit Trägern und Einrichtungen der Behindertenhilfe zusammen. Ziel ist die Erstellung von Handlungsprogrammen und die Weiterentwicklung städtischer Hilfen und Angebote in Abstimmung mit den politischen Gremien. Es gilt, Barrieren abzubauen, Brücken aufzubauen und die Integration in allen Lebensbereichen zu fördern. Die/der Beauftragte wirbt in der Öffentlichkeit um Toleranz, Solidarität und Verständnis für die Situation und die Bedürfnisse von Menschen mit Handicaps.



