Ernennung eines städtischen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen

Kommunalpolitik

die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Haltern am See beantragt die Ernennung eines/r städtischen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen.
Begründung:
Zum 01.01.2004 ist das Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) in Kraft getreten. Es verpflichtet die Kommunen, die
o Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung zu beseitigen
und zu verhindern
o die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am
Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und
o ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

Die Verwirklichung dieser Ziele setzt sich der/die städtische Beauftragte ein. Der/die städtische Beauftragte ist die/der zentrale Ansprechpartner/in in allen Angelegenheiten, die Menschen mit Behinderungen berühren. Anregungen und Kritik von Betroffenen sollen der/dem Beauftragten einen Überblick über die Schwierigkeiten, Erwartungen und Ansprüche der Menschen mit Behinderungen in Haltern am See geben und tragen letztlich dazu bei, die Lebensbedingungen zu verbessern. Die/der Beauftragte arbeitet ferner mit Vereinen, Selbsthilfegruppen und Verbänden behinderter Menschen sowie mit Trägern und Einrichtungen der Behindertenhilfe zusammen. Ziel ist die Erstellung von Handlungsprogrammen und die Weiterentwicklung städtischer Hilfen und Angebote in Abstimmung mit den politischen Gremien. Es gilt, Barrieren abzubauen, Brücken aufzubauen und die Integration in allen Lebensbereichen zu fördern. Die/der Beauftragte wirbt in der Öffentlichkeit um Toleranz, Solidarität und Verständnis für die Situation und die Bedürfnisse von Menschen mit Handicaps.

 
 

Kommentare

Neue Kommentare erscheinen nicht sofort. Sie werden von der Redaktion freigegeben. Die Emailadresse wird nicht veröffentlicht.

Die Trackback-URL ist die Adresse dieser Seite.

Kommentar eingeben


Speichern

Ernennung eines Beauftragten für Menshcen mit Behinderungen

Hallo, liebe Genossinnen und Genossen,

herzlichen Glückwunsch zu eurer Initiative. Seit der Stärkung der Rechte für Menschen mit Behinderungen durch die UN-Konvention im Jahre 2006, umgesetzt durch nationales Recht seit März 2009, müssen wir unsere politische Arbeit im Sinne der menschen mit Handycap verstärken. In Duisburg haben wir gute Erfahrungen mit einem kommunalen Beirat für Menschen mit Behinderungen gemacht, in dem viele Vertreter von Behindertenverbänden unter dem "Dach" der sog. "AG-handycap" mitarbeiten.

Weiterhin ganz viel Erfolg für eure Initiative.

Glück auf

Dieter Lieske
Mitglied des Rates der Stadt Duisburg
Vors. des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit
Vors. des Beirates für Menschen mit Behinderungen

Autor: Dieter Lieske, Datum: 17.08.2010


 

WebsoziCMS 2,8.9 - 117343 -

Links zur NRW SPD

Die Mitmachpartei NRWSPD, das Forum
Der Link zur NRWSPD
SPD-Fraktion Landtag NRW
 

Downloads - ein Service der SPD Haltern am See

Bundesparteitag

Bundestagswahl

LT-Wahl 2010

Ortsverein

Veranstaltungen

Wahlkampf 2009